Meilensteine der Längenmaße
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Meilensteine der Längenmaße

um 3000 v. Chr. In Ägypten und Chaldäa gilt als Grundmaß für die Längenmessung die königliche Elle. Die gewöhnliche Elle war die Länge des Arms vom Ellbogen bis zur Spitze des Mittelfingers. Sie wurde unterteilt in die Spanne (Spannweite der Hand, eine halbe Ellenlänge), die Handbreit (eine sechstel Elle) und den Finger (Fingerbreite, eine vierundzwanzigstel Elle). Die königliche oder heilige Elle war 7 Handbreit oder 28 Finger lang und wurde beim Bau von Gebäuden und Monumenten sowie zur Landvermessung verwendet.

2000 v. Chr. Auf einem Kupferstab (der "EIle von Nippur") mit einer Länge von 1103,5 mm sind Längenmaße fixiert: Elle, Ziegel, Fuß, Hand und Fingerbreite. Hier sind 1103,5 mm in 4 Fuß = 16 Hand = 64 Fingerbreiten eingeteilt.

2000 v. Chr. Die Griechen übernehmen das Schoinos (Längenmaß: ~ 6,3 km) von den Ägyptern, die es von den Persern übernommen hatten. Außerdem führten sie das Stadion ein (die Länge, die ein geübten Läufer schnell zurücklegen kann: ca. 180 m).

um 25 v. Chr. wird in einem Buch über Baukunst ein Gerät zur Messung von Wegstrecken beschrieben, das wie ein einfacher Kilometerzähler funktionierte. Die Römer führten zur Messung der großen Entfernungen in ihrem Straßennetz die Meile als neues Längenmaß hinzu.

807 Karl der Große vereinheitlicht in seinem Reich erstmals das Messwesen z.B. durch die Einheit Fuß (mit seiner Schuhgröße). Zahlreiche willkürliche Änderungen durch die Feudalherren bewirken in der Folgezeit, dass jedes Herzogtum seine eigenen Maße hat

1101 Im Jahre 1101 führt Heinrich I. von England die Längeneinheit Yard (Abstand von seiner Nasenspitze bis zum Daumen seines ausgestreckten Armes) und Inch (Breite seines Daumens) ein. Der Mathematiker J. Kölbel schlägt an Stelle eines Körpermaßes ein sogenanntes Naturmaß vor: "16 Männer groß und klein", die nach einer Messe der Reihe nach aus der Kirche kommen, stellen ihre Füße hintereinander. Der sechzehnte Teil der Gesamtlänge soll dann ein Fuß sein.

1215 wird in England ein einheitliches Maß- und Gewichtssystem festgelegt, was sich aber nicht durchsetzte.

1324 wird in England durch Edward II. das Zoll (inch) als Länge von drei aus der Mitte einer Ähre entnommenen Gerstenkörnern festgelegt.

1494 König Heinrich Vll. versucht ein für ganz England verbindliches Maß- und Gewichtssystem durchzusetzen.

1588 werden in England verbindlich gültige Normalmaße und -gewichte hergestellt. Ihre Kopien werden an die Eichmeister verteilt.

1627 will Johannes Kepler in Ulm einen Eichkessel herstellen lassen, mit dem die in der Stadt gültigen Maße festgelegt sind.

1792 beschließt eine aus Mitgliedern der Französischen Akademie der Wissenschaften bestehende Kommission den 40millionsten Teil des durch Paris gehenden Längengrads als Maßeinheit festzusetzen.

1793 erließ Ludwig XVI. von Frankreich ein Dekret, in dem die neue Längeneinheit 1 Meter als der zehnmillionste Teil des Erdmeridianquadranten definiert wird. Dies ist die Geburtsstunde des Metermaßes. Zur genauen Vermessung wählt man das Teilstück des Meridians aus, das zwischen Barcelona und Dünkirchen verläuft. Die Messungen der französischen Akademie, die bis zum Jahr 1800 andauerten, führten dann zur neuen Festlegung der Längeneinheit Meter. Unter Leitung des Mathematikers Pierre Simon Laplace wurde das Meter 1799 definiert Mit Gesetz vom 29.11.1800 wurde das Meter in Frankreich verbindlich eingeführt. Die neue Längeneinheit wurde durch einen aus Platin bestehenden Stab verkörpert, dessen Länge genau 1 Meter betrug.

1799 wird der Prototyp des Meters in Form eines Platinstabes hergestellt.

1824 England legt das Yard auf 0,9143834 m fest.

1830 wird das sächsische Lachter auf 2 m festgelegt.

1831schlägt Carl Friedrich Gauß das absolute Einheitensystem mit den Einheiten Millimeter, Milligramm und Sekunde vor.

1840 "metre" und "kilogramme" werden in Frankreich gesetzlich als Maßeinheiten für Länge und Gewicht vorgeschrieben.

1860 schlägt der Bundesrat des Deutschen Bundes die Schaffung eines einheitlichen Maßsystems vor.

1868 Eine Kopie des-als legales Meter oder Archivmeter bezeichneten Maßstabs wurde durch die Maß- und Gewichtsordnung (vom 17.8.1868) für den Norddeutschen Bund zum Urrnaß erklärt. In Anlehnung an die Maß- und Gewichtsordnung für den Norddeutschen Bund führte Bayern mit Gesetz vom 29.4.1869 und Wirkung vom 1.1.1872 ebenfalls das metrische Maßsystem ein.

1871 durch Reichsgesetze erlangt die Maß- und Gewichtsordnung des Norddeutschen Bundes allgemeine Gültigkeit in Deutschland.

1875 wird ein internationales Büro für Maße und Gewichte (BPIM:internationale Büro für Maße und Gewichte) gegründet.

1889 werden die Prototypen für Meter und Kilogramm durch das "BPIM:internationale Büro für Maße und Gewichte" festgelegt. Man schuf das sogenannte "Urmeter", ein Platin-lridium-Stab von x-förmigem Querschnitt. Auf diesem Stab brachte man an beiden Enden jeweils drei Striche an. Maßgeblich für die Entfernung 1 Meter war der Abstand der beiden Mittelstriche, gemessen bei einer Temperatur von 0°C.

1927 1 Meter wird definiert als das 1553164,13-fache der Wellenlänge lCd des roten Cadmiumspektrums.

1960 Die 11. Generalkonferenz für Maße und Gewichte beschließt folgende Definition: 1 Meter ist das 1650763,73-fache der Vakuumwellenlänge des orangefarbenen Lichts, das von Atomen des Krypton-Isotops Kr86 beim Übergang vom 5d5-Zustand in den 2p10-Zustand ausgesendet wird.

Seit 1983 gilt jedoch die oben genannte Definition, die die Lichtgeschwindigkeit als Konstante zu Grunde legt Ein Meter ist die Strecke, die das Licht im Vakuum in 1 / 299 792 485 s zurücklegt.